Lastspitzenreduktion im elektrischen Energieverbrauch
Bei den elektrischen Lastprofilen gibt es die Unterteilungen in Grundlast (Mindestleistungsbezug zu allen Zeitpunkten) und Spitzenlast (kurzzeitig auftretende hohe Last). Im industriellen Bereich werden für Großverbraucher in der Regel Sondertarifmodelle angeboten.
Diese bestehen aus:
- einem Grundpreis
- einem Arbeitspreis
- einem Blindleistungspreis
- einem Leistungspreis.
Der Leistungspreis hängt von der höchsten aufgetretenen Spitzenlast eines Abrechnungsintervalls ab. Somit hat der Leistungspreis häufig einen sehr hohen Anteil an den Gesamtkosten.
Je nach Netzbetreiber kann der Anteil der Leistungskosten an den Gesamtkosten bis zu 90 % betragen. Aus diesem Grund sind viele Unternehmen daran interessiert, die Lastspitzen im elektrischen Energieverbrauch zu reduzieren.